Der Niedriglohnbereich frisst sich wie ein Geschwür in den
Arbeitsmarkt. Immer mehr Menschen arbeiten zu Hungerlöhnen, sind arm
trotz Arbeit. Da auf Bundesebene offensichtlich nichts passiert, um die Lohndrückerei
zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesetzlichen
Mindestlöhnen zu stoppen, wollen wir, dass Bayern voran geht. Eine
Haltelinie nach unten muss eingeführt werden, damit Löhne nicht ins
Bodenlose fallen.
In Bayern sind Mindeslöhne möglich, da in der Bayerischen Verfassung, Artikel 169 Abs.1 bereits seit 1946 steht:
„Für jeden Berufszweig können Mindestlöhne festgesetzt werden, die
dem Arbeitnehmer eine den jeweiligen kulturellen Verhältnissen
entsprechende Mindestlebenshaltung für sich und seine Familie
ermöglichen."
Deshalb wollen wir ein Volksbegehren für ein bayerisches
Mindestlohngesetz. Der Mindestlohnartikel der Bayerischen Verfassung
muss nach über 60 Jahren mit Leben erfüllt werden. Unsere Forderung:
Wer arbeitet, muss für sich und seine Familie mindestens ein Existenz
sicherndes Einkommen erhalten.
Seit dem 1. Mai sammelt der DGB Bayern Unterschriften für ein
Volksbegehren. Wir laden Sie herzlich ein: unterstützen Sie uns und
unterschreiben Sie für Mindestlöhne in Bayern. Wir sagen: Bayern
verdient mehr! Bayern voran! Mindestlohn jetzt!
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