Im Frühjahr 2011 ist die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder zu Ende gegangen. Das Ergebnis war ein Festbetrag von 360 Euro für die Monate Januar bis März und ab 1. April 2011 eine Erhöhung von 1,5 % sowie eine weitere Erhöhung um 1,9 % plus 17 Euro Sockelbetrag zum 1.1.2012.
Für die Beamtinnen und Beamten hatte der DGB Bayern eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung gefordert. Dies wurde von der Staatsregierung abgelehnt. Allerdings konnten der DGB Bayern und seine Mitgliedsgewerkschaften durch ihren beharrlichen Einsatz erreichen, dass die Gesamterhöhung auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird - wenn auch zeitlich verzögert.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1.1.2012 die Besoldung um 1,9 % und einen Sockelbetrag von 17 Euro angehoben wird. Die erhöhten Beträge werden im Vorgriff auf einen entsprechenden Gesetzesbeschluss mit den Bezügen für Januar 2012 unter Vorbehalt ausgezahlt. Die Erhöhung um 1,5 % vom April 2011 soll allerdings erst zum 1. November 2012 umgesetzt werden.
Damit sind die Beamtinnen und Beamten 2011 leer ausgegangen und haben erneut einen großen Sparbeitrag für den Haushalt geleistet. Sie fühlen sich mit Recht als haushaltspolitische Manövriermasse. Verstärkt wird dieser Eindruck durch das Argument der Politik, dass die Arbeitszeit im August 2012 und 2013 um jeweils eine Stunde auf 40 Stunden in der Woche zurückgeführt wird. Diese Gegenrechnung ist verkehrt, denn die vorausgegangene Arbeitszeiterhöhung erfolgte ohne jeden Gehaltsausgleich und war deshalb ein jahrelanges „Sparbuch" für den Freistaat.
Links zu den Besoldungstabellen: